- Der Beitragssatz beträgt 5,- € pro Jahr.
- Einzelmitglieder zahlen ab dem Jahr, nachdem sie 18 Jahre geworden sind, den vollen Beitragssatz (5,- €).
- Kinder und Jugendliche zahlen bis einschließlich in dem Jahr, in dem sie 18 Jahre alt werden (auf Antrag bis zum Abschluß der Berufsausbildung), den ½ Beitragssatz (2,50 €).
- Kinder sind bis einschließlich in dem Jahr, in dem sie 14 Jahre alt werden, in Verbindung mindestens eines Elternteils beitragsfrei.
- Beide Eltern und alle Kinder unter 18 Jahre zahlen zusammen den doppelten Beitragssatz (10,- €)
- Juristische Personen zahlen den doppelten Beitragssatz (10,- €).
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Arbeitseinsätze werden nicht auf den Beitrag angerechnet.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 2. März 2000