Beitragsordnung

 

ANU / Arbeitskreis Natur- und Umweltschutz
Im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis e.V.
Beitragsordnung

  1. Der Beitragssatz beträgt 5,- € pro Jahr.
  2. Einzelmitglieder zahlen ab dem Jahr, nachdem sie 18 Jahre geworden sind, den vollen Beitragssatz (5,- €).
  3. Kinder und Jugendliche zahlen bis einschließlich in dem Jahr, in dem sie 18 Jahre alt werden (auf Antrag bis zum Abschluß der Berufsausbildung), den ½ Beitragssatz (2,50 €).
  4. Kinder sind bis einschließlich in dem Jahr, in dem sie 14 Jahre alt werden, in Verbindung mindestens eines Elternteils beitragsfrei.
  5. Beide Eltern und alle Kinder unter 18 Jahre zahlen zusammen den doppelten Beitragssatz (10,- €)
  6. Juristische Personen zahlen den doppelten Beitragssatz (10,- €).
  7. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  8. Arbeitseinsätze werden nicht auf den Beitrag angerechnet.

 

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 2. März 2000